Verordnung (EU) Nr. 1054/2010 der Kommission vom 18. November 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 391/2007 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates in Bezug auf die Ausgaben, die den Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Überwachungs- und Kontrollregelungen der gemeinsamen Fischereipolitik entstehen
Im Einklang mit den Zielen der gemeinsamen Fischereipolitik, die insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002des Rates festgelegt sind, finanziert die Union Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Kontrolle und Durchsetzung von Fischereivorschriften bereits seit 1990.
Erwägungsgrund 1 32010R1054
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