Erwägungsgrund 6 32010R1054
Werden Schiffe und Flugzeuge nicht ausschließlich für die Fischereiüberwachung eingesetzt, sollte die Erstattung anteilmäßig nach Maßgabe ihrer Verwendung für diese Zwecke erfolgen.
Werden Schiffe und Flugzeuge nicht ausschließlich für die Fischereiüberwachung eingesetzt, sollte die Erstattung anteilmäßig nach Maßgabe ihrer Verwendung für diese Zwecke erfolgen.