Erwägungsgrund 7 32010R1054
Der zwischen der betreffenden Behörde und dem Lieferanten geschlossene Vertrag sollte nur dann in den Antrag auf Vorfinanzierung aufgenommen werden, wenn die Art des Vorhabens einen solchen Vertrag erforderlich macht.
Der zwischen der betreffenden Behörde und dem Lieferanten geschlossene Vertrag sollte nur dann in den Antrag auf Vorfinanzierung aufgenommen werden, wenn die Art des Vorhabens einen solchen Vertrag erforderlich macht.