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Die Verordnung (EG) Nr. 976/2009 wird wie folgt geändert:
Dem Artikel 2 Absatz 2 wird folgende Nummer 12 angefügt: „12. ‚Direktzugriffs-Download‘ ist ein Downloaddienst, der auf Basis einer Suchanfrage Zugriff zu den Geo-Objekten in Geodatensätzen gewährt.“
Dem Artikel 3 werden die Buchstaben c und d angefügt: „c) die Downloaddienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in den Anhängen I und IV;
die Transformationsdienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in den Anhängen I und V.“
Dem Artikel 4 werden die folgenden Absätze 3 bis 6 angefügt:
Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I dieser Verordnung.
Der im Anhang II dieser Verordnung enthaltene Anhang IV wird angefügt.
Der im Anhang III dieser Verordnung enthaltene Anhang V wird angefügt.
Anhang I der vorliegenden Verordnung wird als neuer Anhang IIa eingefügt.
Anhang III erhält die Fassung des Anhangs IV der vorliegenden Verordnung.
Dem Anhang I werden die Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung angefügt.
Der Anhang der vorliegenden Verordnung wird als Anhang IV angefügt.
Die Anhänge gemäß Anhang II dieser Verordnung werden angefügt.
Die Anhänge II, IIa, III, IV und VI werden gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.