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Ein neu gestaltetes System der Aufsicht auf Makroebene erfordert eine glaubwürdige und hochrangige Führung. In Anbetracht seiner Schlüsselrolle und seiner internationalen und internen Glaubwürdigkeit und im Geiste der Empfehlungen des De-Larosière-Berichts sollte der Präsident der EZB für eine erste Amtszeit von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung der Vorsitzende des ESRB sein. Außerdem sollten die Rechenschaftspflichten erhöht werden und die ESRB-Gremien sollten auf ein breites Spektrum an Erfahrungen, Hintergründen und Meinungen zurückgreifen können.
Der erste stellvertretende Vorsitzende wird von und aus dem Kreis der nationalen stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtszeit von fünf…
Aufgrund ihres Sachverstands und ihrer bereits bestehenden Zuständigkeiten im Bereich der Finanzstabilität sollten die EZB und die nationalen Zentralbanken bei…
Um eine kohärente unionsweite Makrofinanzaufsicht sicherzustellen, sollte der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) auf die Wirtschaft der Union…
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 27. Mai 2009 mit dem Titel „Europäische Finanzaufsicht“ eine Reihe von Reformen der gegenwärtigen Regelungen für die…
Insbesondere sollte in der EZB ein Aufsichtsgremium eingerichtet werden, das für die Vorbereitung von Beschlüssen in aufsichtlichen Angelegenheiten zuständig…
Zur Ermöglichung einer angemessenen Rotation bei gleichzeitiger Gewährleistung der vollständigen Unabhängigkeit des Vorsitzenden sollte dessen Amtszeit fünf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.