Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Präsident der EZB hatte den Vorsitz des ESRB gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 ab dessen Einrichtung bis zum 15. Dezember 2015 inne und führt ihn seither vorläufig weiter. In diesem Zeitraum hat der Präsident der EZB dem ESRB Autorität und Glaubwürdigkeit verliehen und gewährleistet, dass er sich erfolgreich auf die Sachkenntnis der EZB im Bereich der Finanzstabilität stützen und verlassen kann. Daher ist es angemessen, dass der Präsident der EZB den Vorsitz des ESRB dauerhaft führt.
Den Vorsitz des ESRB führt der Präsident der EZB.
Ein neu gestaltetes System der Aufsicht auf Makroebene erfordert eine glaubwürdige und hochrangige Führung. In Anbetracht seiner Schlüsselrolle und seiner…
Der Präsident und der Vizepräsident der Europäischen Zentralbank (EZB) sind Mitglieder des Verwaltungsrats des mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 errichteten…
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 wurde der erste stellvertretende Vorsitzende des ESRB bisher von und aus dem Kreis der Mitglieder des…
Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 9. Juni 2009 sollte die EZB den ESRB analytisch, statistisch, administrativ und logistisch unterstützen. Da es die…
Die Amtszeit des Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Herrn Mario DRAGHI, der mit Beschluss des Europäischen Rates 2011/386/EU ernannt wurde, läuft am 31.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.