Erwägungsgrund 4 32019R2176VERORDNUNG (EU) 2019/2176 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Die breit gefächerte Mitgliedschaft des Verwaltungsrats des ESRB (im Folgenden „Verwaltungsrat“) ist ein großer Vorteil. Allerdings spiegeln sich die jüngsten…
Erwägungsgrund 5 32019R2176VERORDNUNG (EU) 2019/2176 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Präsident der EZB hatte den Vorsitz des ESRB gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 ab dessen Einrichtung bis zum 15. Dezember 2015 inne und führt ihn…
Erwägungsgrund 10 32019R2176VERORDNUNG (EU) 2019/2176 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 wurde der erste stellvertretende Vorsitzende des ESRB bisher von und aus dem Kreis der Mitglieder des…