Erwägungsgrund 1 32010R1137
Mit der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 des Rates wird das allgemeine Verbot verhängt, technische Beratung, Unterstützung, Ausbildung, Finanzierungen oder finanzielle Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Somalia bereitzustellen.