Erwägungsgrund 4 32010R1137
Diese Maßnahme fällt in den Geltungsbereich des Vertrags und daher sind — insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten — Rechtsvorschriften der Europäischen Union für ihre Umsetzung erforderlich.