Erwägungsgrund 3 32010R1137
Der Beschluss 2010/231/GASP des Rates sieht die Überprüfung bestimmter Ladungen auf dem Weg nach oder aus Somalia vor, und für Flugzeuge und Schiffe, die Ladung nach oder aus Somalia befördern, gilt die Pflicht einer zusätzlichen Vorabanmeldung aller Güter, die in die Union verbracht werden oder diese verlassen. Diese Angaben sind nach den für summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen geltenden Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften bereitzustellen.