Erwägungsgrund 2 32010R1137
In Absatz 7 seiner Resolution 1907 (2009) fordert der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Mitgliedstaaten auf, alle Ladungen auf dem Weg nach oder aus Somalia zu überprüfen, falls sie Grund zu der Annahme haben, dass die Ladung Gegenstände enthält, die nach den Ziffern 5 und 6 dieser Resolution oder nach dem allgemeinen und vollständigen Waffenembargo gegen Somalia verboten sind, um eine strikte Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen.