Erwägungsgrund 6 32010R1193
Nach Abschluss der Konsultationen hat Frankreich die Kommission mit Schreiben vom 5. Februar 2010 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die beiden Beteiligten zu einer Einigung gekommen sind. Zudem bleiben die gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 veröffentlichen Angaben unverändert.