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Auf Drittlandschiffen, die EU-Gewässer durchfahren und dort nicht fischen dürfen, sind die Netze nach folgenden Bedingungen so verstaut, dass sie nicht ohne weiteres eingesetzt werden können:
Netze, Gewichte und ähnliche Geräte sind von den Scherbrettern sowie von den Zug- und Schleppkabeln und -seilen gelöst;
die Netze, die sich an oder über Deck befinden, sind sicher an einem Teil der Deckaufbauten festgezurrt.
Auf Drittlandschiffen, die Gemeinschaftsgewässer durchfahren, sind die Netze nach folgenden Bedingungen so verstaut, dass sie nicht ohne weiteres eingesetzt…
Durchfahrt durch Gemeinschaftsgewässer Auf Drittlandschiffen, die Gemeinschaftsgewässer durchfahren, sind die Netze nach folgenden Bedingungen so verstaut, dass…
Auf Drittlandschiffen, die Gemeinschaftsgewässer durchfahren, werden die Netze nach folgenden Bedingungen so verstaut, dass sie nicht ohne weiteres eingesetzt…
Durchfahrt durch Gemeinschaftsgewässe Auf Drittlandschiffen, die Gemeinschaftsgewässer durchfahren, sind die Netze nach folgenden Bedingungen so zu verstauen,…
Netze auf oder über Deck sind sicher verzurrt und verstaut;
EU-Schiffe, die Fischereitätigkeiten außerhalb der EU-Gewässer ausüben, beachten die Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen und alle sonstigen Vorschriften, die im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.