Erwägungsgrund 17 32009R0043
Auf ihrer Jahrestagung 2008 hat die Fischereiorganisation für den Südostatlantik (SEAFO) Fangbeschränkungen für zwei zusätzliche Fischbestände und eine Erhaltungsmaßnahme zum Schutz empfindlicher mariner Ökosysteme beschlossen, um der Resolution 61/105 der VN-Generalversammlung über nachhaltige Fischerei im SEAFO-Übereinkommensgebiet Rechnung zu tragen. Diese Maßnahmen wurden von der Gemeinschaft auf der Grundlage eines Verhandlungsmandats des Rates und durch Beiträge der Mitgliedstaaten und der auf der Jahrestagung anwesenden Vertreter des Fischereisektors vereinbart. Die Maßnahmen werden für die Gemeinschaft ab 2009 verbindlich. Sie müssen in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden.