Erwägungsgrund 15 32006R0051
Angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse über den biologischen Status des Bestands an Blauem Wittling müssen im Anschluss an die Verhandlungen zwischen den Küstenstaaten über die Bewirtschaftung dieses Bestands die Bewirtschaftungsgebiete geändert werden, wobei den besonderen Gegebenheiten bei den betroffenen Fischereien Rechnung zu tragen ist.