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Anträge auf Fanggenehmigungen gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 enthalten je nach der Flagge, die die betreffenden Schiffe führen dürfen, die in Anhang I aufgeführten Angaben.
Unbeschadet Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 enthält ein von einer Drittlandsbehörde an die Kommission gerichteter Antrag auf Erteilung…
Die Höchstzahl der Fanggenehmigungen für Drittlandschiffe, die in EU-Gewässern fischen, ist in Anhang VIII angegeben.
Bei der Datenübermittlung gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 übermitteln Drittlandschiffe der Kommission die Angaben gemäß Anhang VI unter…
Die Angaben, die in der in Absatz 1 genannten Mitteilung enthalten sein müssen, sind in Anhang III enthalten.
Die Höchstzahl an Fanggenehmigungen für Drittlandschiffe, die in EU-Gewässern fischen, ist in Anhang VIII angegeben.
Die Höchstzahl der Fanggenehmigungen und anderen begleitenden Fangbedingungen für Gemeinschaftsschiffe, die in Drittlandgewässern fischen, ist in Anhang IV Teil…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.