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Schiffe ohne eine Genehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 sollten die Möglichkeit haben, EU-Gewässer zu durchfahren, sofern ihr Fanggerät so angebracht ist, dass es nicht ohne Weiteres für den Fischfang verwendet werden kann.
Aus Gründen der Kontinuität sollte es Fischereifahrzeugen bestimmter Drittländer gestattet werden, unter bestimmten Bedingungen und nach Maßgabe der Verordnung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates vom 29. September 2008 über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft…
Schiffe, die in dem Gebiet gemäß Nummer 2 nicht gefischt haben, dürfen diese Gebiete durchqueren, sofern sie keine Fangerlaubnis für dieses Gebiet besitzen oder…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 wurden für 2006 die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 des Rates wurden für 2006 die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 werden für 2006 die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.