Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die in Anhang I Teil I Buchstaben a, b und c der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Erzeugnisse werden die Ausfuhrerstattungen, die in Artikel 15 Buchstabe a der vorliegenden Verordnung genannten Ausfuhrabgaben sowie die in Artikel 164 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Berichtigungsbeträge unter Berücksichtigung folgender Faktoren festgesetzt: a) die auf den repräsentativen Märkten der Union erzielten Preise und deren Entwicklung sowie die auf den Drittlandsmärkten festgestellten Notierungen; b) die Vermarktungs- und die günstigsten Transportkosten von den repräsentativen Märkten der Union bis zu den Ausfuhrhäfen oder anderen Ausfuhrorten sowie die Heranführungskosten auf dem Weltmarkt; c) für Verarbeitungserzeugnisse die Getreidemenge, die zu ihrer Herstellung benötigt wird; d) die Möglichkeiten und Bedingungen für den Verkauf der betreffenden Erzeugnisse auf dem Weltmarkt; e) das Erfordernis, Störungen auf dem Markt der Union zu verhindern; f) der wirtschaftliche Aspekt der vorgesehenen Ausfuhren; g) die mengen- und haushaltsmäßigen Beschränkungen, die sich aus den gemäß Artikel 218 AEUV geschlossenen Verträgen ergeben.
Die Ausfuhrerstattungen für ein Erzeugnis werden unter Berücksichtigung eines oder mehrerer der Folgenden festgesetzt: a) Lage und voraussichtliche Entwicklung;…
Für bestimmte der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte unterliegende Erzeugnisse sollten die Ausfuhrerstattungen, die Berichtigungsbeträge sowie die im Fall…
Mit Blick auf eine wirksame Verwaltung der Mittel der Union und zur Berücksichtigung der Ausfuhrmöglichkeiten sollte vorgesehen werden, dass die…
Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte…
Gemäß Artikel 162 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 dürfen Erstattungen, die bei der Ausfuhr von Waren aus nicht unter Anhang I fallenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.