Erwägungsgrund 13 32013R1370
Damit das reibungslose Funktionieren der Ausfuhrerstattungsregelung gewährleistet ist, sollten geeignete Vorschriften über die Festsetzung der Höhe der Erstattungen festgelegt werden. Des Weiteren sollten für die Getreide- und Reissektoren geeignete Maßnahmen zur Festsetzung der Höhe der Berichtigungsbeträge und zur Anpassung der Erstattungshöhe in Abhängigkeit von möglichen Änderungen der Höhe des Interventionspreises, festgelegt werden.