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1. Anpassungen des Fischereiaufwands gemäß Artikel 16 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 werden der Kommission anhand der Tabellen 1, 3 und 4 gemeldet. 2. Übertragungen von Fischereiaufwand gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 werden der Kommission anhand der Tabellen 4 und 5 gemeldet. 3. Die Meldungen sind der Kommission in Excel oder einem gleichwertigen Format zu übermitteln. Tabelle 1 Meldung von Fischereiaufwandsanpassungen Land Rechtsgrundlage Aufwandsgruppen Einheitsfang Menge der anzupassenden Quote Menge des anzupassenden Aufwands Ursprünglicher höchstzulässiger Fischereiaufwand Angepasster höchstzulässiger Fischereiaufwand (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) Tabelle 2 Datenformat für Tabelle 1 Feldbezeichnung Maximale Anzahl Zeichen/Ziffern Ausrichtung L(links)/R(rechts) Definition und Bemerkungen (1) Land · 3 R Land, dass die Meldung einreicht (2) Rechtsgrundlage · 8 R Artikel: 16 Absatz 1 Buchstabe a 16 Absatz 1 Buchstabe b 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 (3) Aufwandsgruppen · 10 R Kombination von Fanggerätegruppen und Gruppen von geografischen Gebieten gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008. Geografisches Gebiet/Fanggerät (4) Einheitsfang · 5 L Einheitsfang der betreffenden Aufwandsgruppe (5) Menge der anzupassenden Quote · 7 L Menge der Quoten, die getauscht werden oder deren Tausch nicht weiterverfolgt wird (6) Menge des anzupassenden Aufwands · 7 L Aufwand in Kilowatt-Tagen entsprechend der Menge der zurückerhaltenen Quoten, berechnet auf Basis des Einheitsfangs der betreffenden Aufwandsgruppe (7) Ursprünglicher höchstzulässiger Fischereiaufwand · 7 L Höchstzulässiger Fischereiaufwand der betreffenden Aufwandsgruppe für das Jahr der Meldung gemäß den jährlichen Ratsverordnungen zur Festsetzung des höchstzulässigen Fischereiaufwands (8) Angepasster höchstzulässiger Fischereiaufwand · 7 L Menge des höchstzulässigen Fischereiaufwands nach Anpassung für die betreffende Aufwandsgruppe Tabelle 3 Angaben zum Quotentausch Datum der Übertragung Land Art Geografisches Gebiet Menge von an von an Tabelle 4 Einheitsfangmeldung [Aufwandsgruppe] [Jahr 1] [Jahr 2] [Jahr 3] Durchschnitt Kabeljauanlandungen Kabeljaurückwürfe Kilowatt-Tage insgesamt Einheitsfang Tabelle 5 Meldung von Fischereiaufwandsübertragungen [Land] Abgebende Aufwandsgruppe Übernehmende Aufwandsgruppe Aufwandsgruppe Ursprünglicher Aufwand in Kilowatt-Tagen Einheitsfang Standardberichtigungsfaktor Übertragener Aufwand in Kilowatt-Tagen – + Angepasster höchstzulässiger Fischereiaufwand in Kilowatt-Tagen
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die aggregierten Daten zum Fischereiaufwand nach Artikel 19i zweiter und dritter Gedankenstrich der Verordnung…
Die Übertragungen von Fischereiaufwand gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 erfolgen gemäß den Absätzen 2 bis 6.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission vor dem 15. jedes Kalendermonats in dem Meldeformat gemäß Anhang II die aggregierten Daten zum Fischereiaufwand…
FISCHEREIAUFWAND — WESTLICHE GEWÄSSER Meldeformat Land Art Gebiet Jahr Monat Fischereiaufwand (a) Kumulierter Fischereiaufwand Jährliche Zuweisung (b) (1) (2)…
FISCHEREIAUFWAND — OSTSEE Definition der mitzuteilenden Angaben und Beschreibung einer Meldung Aggregierte Angaben nach Fischereien Feldbezeichnung Breite…
(1) Nur Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. ANHANG IH WCPFC-Übereinkommensbereich Art: Schwertfisch Xiphias gladius Gebiet:…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.