Erwägungsgrund 1 32010R0024
Der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnung „Jihočeská Niva“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 und in Übereinstimmung mit Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.