Erwägungsgrund 2 32010R0024
Die Slowakei hat gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung eingelegt. Der Einspruch wurde im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstaben b und c der genannten Verordnung für zulässig befunden.