Erwägungsgrund 3 32010R0024
Die Slowakei wies in dem Einspruch darauf hin, dass die Eintragung der betreffenden Bezeichnung im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 stünde und das Bestehen von im Hoheitsgebiet der Slowakei eingetragenen Handelsmarken gefährden würde.