Erwägungsgrund 2 32010R0268
Damit der Zugang zu Geodatensätzen und -diensten nach einem einheitlichen Vorgehen gewährt wird, sollten in dieser Verordnung obligatorische Mindestanforderungen festgelegt werden.
Damit der Zugang zu Geodatensätzen und -diensten nach einem einheitlichen Vorgehen gewährt wird, sollten in dieser Verordnung obligatorische Mindestanforderungen festgelegt werden.