Erwägungsgrund 1 32010R0285
Mit dem Beschluss 2001/539/EG des Rates hat die Gemeinschaft das am 28. Mai 1999 in Montreal vereinbarte Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal) abgeschlossen, das Haftungsvorschriften in Bezug auf die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Gütern im internationalen Luftverkehr festlegt.