Erwägungsgrund 5 32010R0285
Die in der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 festgelegten Mindestversicherungsanforderungen bezüglich der Haftung für Fluggäste, Reisegepäck und Güter sollten zügig an die geänderten Haftungsobergrenzen nach dem Übereinkommen von Montreal, die seit dem 30. Dezember 2009 gelten, angepasst werden.