Erwägungsgrund 4 32010R0285
Von der ICAO wurde festgelegt, dass der Inflationsfaktor seit dem 4. November 2003, dem Datum des Inkrafttretens des Übereinkommens von Montreal, 10 Prozent überschreitet, was eine Anpassung der Haftungsobergrenzen auslöst. Die Haftungsobergrenzen wurden folglich entsprechend geändert.