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In seinem Urteil in der Rechtssache C-165/07, Skatteministeriet/Ecco Sko A/S , hat der Gerichtshof der Europäischen Union für diesen Zweck einen „Gehtest“ eingeführt. Dabei soll überprüft werden, ob das Material des Oberteils dem Fuß genügend Halt bietet, um dem Benutzer das Laufen zu ermöglichen.
Daher erscheint es zweckmäßig, in der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 64 festzulegen, dass Stoffe, um die Merkmale eines Oberteils aufzuweisen, dem Fuß…
Um eine einheitliche Auslegung im Hinblick auf die Befestigungen zu erreichen, muss in der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 64 erläutert werden, dass die…
Am 7. Dezember 2004 wurde der Kommission von einigen Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass es angemessen wäre, Überwachungsmaßnahmen für Schuhwaren gemäß der…
Die Einführung eines internationalen Prüfungsstandards in der Gemeinschaft durch die Kommission setzt voraus, dass er international allgemein anerkannt ist und…
In der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 64 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang zu der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 erhält Absatz 1 Satz 2 folgende…
Der Lesezugriff auf das Zollinformationssystem sollte es Eurojust ermöglichen, unmittelbare Informationen zu erhalten, die für eine genaue erste Übersicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.