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Daher erscheint es zweckmäßig, in der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 64 festzulegen, dass Stoffe, um die Merkmale eines Oberteils aufzuweisen, dem Fuß genügend Halt bieten müssen, um dem Benutzer das Laufen zu ermöglichen.
Stoffe berücksichtigen kann, die auf Grund ihrer physikalischen Form, ihrer besonderen Merkmale oder des Ortes, an dem sie vorhanden sind, zusätzliche…
In der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 64 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang zu der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 erhält Absatz 1 Satz 2 folgende…
Für die Einreihung von Schuhen mit Oberteilen aus zwei oder mehr Stoffen gemäß Anmerkung 4 Buchstabe a zusammen mit der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 64…
Um eine einheitliche Auslegung im Hinblick auf die Befestigungen zu erreichen, muss in der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 64 erläutert werden, dass die…
In seinem Urteil in der Rechtssache C-165/07, Skatteministeriet/Ecco Sko A/S , hat der Gerichtshof der Europäischen Union für diesen Zweck einen „Gehtest“…
Für einige Stoffe muss die Möglichkeit des Eindringens durch die Haut berücksichtigt werden, um ein optimales Schutzniveau zu gewährleisten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.