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Der Gerichtshof geht in seinem Urteil nicht darauf ein, ob dieser „Gehtest“ mit oder ohne die Spannschlaufen vorgenommen werden soll. Der Gerichtshof überlässt es dem nationalen Gericht, die insoweit erforderlichen Feststellungen zu treffen. Der Umstand, dass es von der Art und Weise, in der das Leder entfernt wird, abhängt, ob die Spannschlaufen angebracht bleiben oder nicht, kann zu divergierenden Auslegungen des Urteils führen.
Das Gericht entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Grund mündlicher Verhandlung. Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind, können ohne…
Der Bundesgerichtshof ist bei seiner Entscheidung an die in dem angefochtenen Beschluß getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden, außer wenn in bezug…
Der Bundesgerichtshof ist bei seiner Entscheidung an die in dem angefochtenen Beschluß getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden, außer wenn in bezug…
Bei der Urteilsfällung ist das Gericht an den im Strafbefehl enthaltenen Ausspruch nicht gebunden, soweit Einspruch eingelegt ist.
Wenn über die Auslegung eines Strafurteils oder über die Berechnung der erkannten Strafe Zweifel entstehen oder wenn Einwendungen gegen die Zulässigkeit der…
Das Gericht entscheidet in der Regel ohne mündliche Erörterung. Es kann eine mündliche Erörterung anordnen, wenn es dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.