Erwägungsgrund 45 32018R0858
Um sicherzustellen, dass alle auf dem Markt bereitgestellten Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten ein hohes Sicherheits- und Umweltschutzniveau bieten, sollte der Hersteller oder jeder andere Wirtschaftsakteure in der Lieferkette angemessene Abhilfemaßnahmen, einschließlich des Rückrufs von Fahrzeugen, ergreifen, wenn ein Fahrzeug, System, Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit eine ernste Gefahr für die Benutzer oder die Umwelt im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 darstellt. Die Genehmigungsbehörden sollten bevollmächtigt sein, zu beurteilen und nachzuprüfen, ob diese Kontrollmaßnahmen ausreichend sind. Die Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten sollten das Recht haben, Abhilfemaßnahmen und beschränkende Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie zu der Ansicht gelangen, dass die Abhilfemaßnahmen des Herstellers unzureichend sind.