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Die im Anhang aufgeführten Verwaltungsvereinbarungen über Fangbescheinigungen basieren auf elektronischen Rückverfolgbarkeitssystemen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 eingeführt wurden. Daher sollte die vorliegende Verordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2010 gelten.
Die Verwaltungsvereinbarungen, gemäß denen Fangbescheinigungen elektronisch erstellt, validiert oder vorgelegt werden oder durch elektronische…
Die Verwaltungsvereinbarungen, nach denen Fangbescheinigungen elektronisch erstellt, validiert oder vorgelegt werden oder durch elektronische…
Da die Fangsaison jetzt beginnt, sollte diese Verordnung für die Zwecke der jährlichen Meldung der Fangmengen sofort in Kraft treten und mit Wirkung vom 1. Juli…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden, sollte diese Verordnung unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und mit Wirkung vom 1.…
Die Verordnung (EU) Nr. 53/2010 gilt ab 1. Januar 2010. Die Aufwandsbeschränkungen sind jedoch für einen Einjahreszeitraum festgelegt, der am 1. Februar 2010…
Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 sieht bei der Anwendung der Bestimmungen für Fangbescheinigungen eine Verwaltungszusammenarbeit zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.