Art. 6 32026R1461VERORDNUNG (EU) 2026/1461 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2026 über die Nichtanwendung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2030.
Art. 4 32026R1181VERORDNUNG (EU) 2026/1181 DES RATES vom 22. Mai 2026 zur Aussetzung der Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs gemäß Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente für bestimmte Düngemittel
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt bis zum 31. Mai 2027.
Art. 12 32013R1260VERORDNUNG (EU) Nr. 1260/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013 über europäische demografische Statistiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Geltungsdauer diese Verordnung endet am…
Art. 11 32026R1881VERORDNUNG (EU) 2026/1881 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juli 2026 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt bis zum 3. April 2028.
Art. 2 32020R0461Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich…