Erwägungsgrund 2 32020R0461
Bei Notlagen größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit sollte sich die Union mit den Mitgliedstaaten und der betroffenen Bevölkerung solidarisch zeigen, indem sie die betroffene Bevölkerung finanziell unterstützt und zur raschen Wiederherstellung von normalen Lebensbedingungen in den betroffenen Regionen sowie zur Eindämmung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten beiträgt.