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Im Sinne dieser Verordnung ist die „EU-Liste der IUU-Fischereifahrzeuge“ eine Liste von Fischereifahrzeugen gemäß Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei betreiben.
Berichte gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 über Fischereifahrzeuge, die vermutlich IUU-Fischerei im Sinne von Artikel 3 betreiben,
Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 enthält die Verfahren für die Identifizierung von Fischereifahrzeugen, die illegale, ungemeldete und unregulierte…
IUU-Fischereifahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Fischereifahrzeuge, die in der Verordnung (EU) Nr. 468/2010 der Kommission vom 28. Mai 2010 über die…
Gemäß Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 sollte die EU-Liste von der Kommission ermittelte IUU-Fischereifahrzeuge enthalten.
Bis die Kommission unmittelbar andere Fischereifahrzeuge identifiziert, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei betreiben, enthält die EU-Liste nur…
Gemäß Artikel 30 der vorgenannten Verordnung sollte die EU-Liste auch Fischereifahrzeuge enthalten, die in den von regionalen Fischereiorganisationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.