Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zusätzlich zu den in Artikel 27 genannten Fischereifahrzeugen werden Fischereifahrzeuge, die in von regionalen Fischereiorganisationen geführte Listen der IUU-Schiffe aufgenommen wurden, nach dem Verfahren gemäß Artikel 54 Absatz 2 in die Union sliste der IUU-Schiffe aufgenommen. Die Streichung solcher Schiffe aus der Unionsliste der IUU-Schiffe unterliegt den Entscheidungen, die die zuständige regionale Fischereiorganisation diesbezüglich trifft.
Die Kommission übermittelt die von den regionalen Fischereiorganisationen erstellten Listen der Fischereifahrzeuge, die vermutlich oder nachweislich IUU-Fischerei betrieben haben, alljährlich nach deren Erhalt den Mitgliedstaaten.
Die Kommission teilt den Mitgliedstaaten unverzüglich jede weitere Aufnahme in die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Listen, jede Streichung daraus und/oder jede Änderung daran mit, sobald eine solche Änderung vorgenommen wird. Artikel 37 gilt für die Schiffe, die in den so geänderten Listen der IUU-Schiffe der regionalen Fischereiorganisationen aufgeführt sind, sobald die Mitgliedstaaten unterrichtet wurden.
Fischereifahrzeuge, die in IUU-Listen regionaler Fischereiorganisationen aufgeführt werden, sollten automatisch in die entsprechende Liste der Kommission…
Erhält die Kommission vom IOTC-Sekretariat eine offizielle Mitteilung über die Aufnahme eines Fischereifahrzeugs der Union in den Entwurf der IOTC-Liste der…
Um zu verhindern, dass ein in dem Entwurf der IOTC-Liste der IUU-Schiffe gemäß Artikel 49 aufgeführtes Fischereifahrzeug der Union in die vorläufige IOTC-Liste…
Nach Annahme der SPRFMO-Liste der IUU-Schiffe fordert die Kommission den Flaggenmitgliedstaat auf, den Reeder des in der Liste der IUU-Schiffe geführten…
Bis die Kommission unmittelbar andere Fischereifahrzeuge identifiziert, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei betreiben, enthält die EU-Liste nur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.