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Bis die Kommission unmittelbar andere Fischereifahrzeuge identifiziert, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei betreiben, enthält die EU-Liste nur Schiffe, die in den von regionalen Fischereiorganisationen aufgestellten Listen der IUU-Schiffe aufgeführt sind.
Die Kommission übermittelt die von den regionalen Fischereiorganisationen erstellten Listen der Fischereifahrzeuge, die vermutlich oder nachweislich…
Im Sinne dieser Verordnung ist die „EU-Liste der IUU-Fischereifahrzeuge“ eine Liste von Fischereifahrzeugen gemäß Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008,…
Fischereifahrzeuge, die in IUU-Listen regionaler Fischereiorganisationen aufgeführt werden, sollten automatisch in die entsprechende Liste der Kommission…
Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 enthält die Verfahren für die Identifizierung von Fischereifahrzeugen, die illegale, ungemeldete und unregulierte…
Gemäß Artikel 30 der vorgenannten Verordnung sollte die EU-Liste auch Fischereifahrzeuge enthalten, die in den von regionalen Fischereiorganisationen…
IUU-Fischereifahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Fischereifahrzeuge, die in der Verordnung (EU) Nr. 468/2010 der Kommission vom 28. Mai 2010 über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.