Gesetze
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Die Preismitteilungen für Erzeugnisse, die von weniger als drei Erzeugern in einem Mitgliedstaat produziert werden, sollten als vertraulich gekennzeichnet, nur von der Kommission verwendet und nicht anderweitig veröffentlicht werden.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission stellen sicher, dass alle Entscheidungen und Berichte über die Menge und die Zuteilung der Zertifikate sowie über die…
Bestimmte Informationen im Ausnahmeantrag sollten nicht veröffentlicht werden, wenn die Offenlegung dieser Informationen, vor allem von Informationen über die…
Im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Mitgliedstaates, in dem die Erzeugnisse hergestellt werden, sollte eine vereinfachte Meldung der verarbeiteten…
Folgender Artikel wird eingefügt: Veröffentlichung von Informationen und Vertraulichkeit Die Mitgliedstaaten und die Kommission stellen sicher, dass alle…
Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten festlegen, dass die technischen Spezifikationen gemäß Absatz 1 vertraulich sind und nicht…
Die Bestimmungen über die Verwendung von Versteigerungseinkünften sollten der Kommission mitgeteilt werden. Diese Mitteilungen entbinden die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.