Erwägungsgrund 126 32013R1308
Um den Transport von Weinerzeugnissen und dessen Überprüfung durch die Mitgliedstaaten zu erleichtern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Folgendes festgelegt wird: die Vorschriften über das Begleitdokument und seine Verwendung; über die Bedingungen, unter denen ein Begleitdokument als Bescheinigung für geschützte Ursprungsbezeichnungen oder geschützte geografische Angaben gilt; die Vorschriften über die Verpflichtung zur Führung eines Registers und über dessen Verwendung; die Vorschriften, wer ein Register führen muss, und wer von der Verpflichtung zum Führen eines Registers befreit ist, sowie die Vorschriften über die im Register aufzuführenden Vorgänge.