Verordnung (EU) Nr. 568/2010 der Kommission vom 29. Juni 2010 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Verbots, Proteinerzeugnisse, die aus auf n-Alkanen gezüchteten Hefen der Art Candida gewonnen werden, in Verkehr zu bringen oder in der Tierernährung zu verwenden (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 enthält allgemeine Anforderungen an die Sicherheit und Vermarktung von Lebensmitteln. Insbesondere enthält sie ein Verzeichnis der Materialien, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung beschränkt oder verboten ist.
Erwägungsgrund 1 32010R0568
Erwägungsgrund 1 32010R0568Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen