Erwägungsgrund 3 32010R0568
Da es weder neue technische Entwicklungen gibt noch neue Erkenntnisse, denen zufolge die Verwendung solcher Proteinerzeugnisse in der Tierernährung sicher wäre, sollten das Inverkehrbringen und die Verwendung dieser Produkte weiterhin verboten werden und sollte die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 ein entsprechendes Verbot festlegen.