Verordnung (EU) Nr. 568/2010 der Kommission vom 29. Juni 2010 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Verbots, Proteinerzeugnisse, die aus auf n-Alkanen gezüchteten Hefen der Art Candida gewonnen werden, in Verkehr zu bringen oder in der Tierernährung zu verwenden (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Begrenzung der Risiken im Zusammenhang mit Futtermitteln wurde das Verzeichnis der Materialien, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung verboten ist, aus der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission in den Anhang III Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 übernommen.
Erwägungsgrund 4 32010R0568
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