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Die meisten Ausführer haben pro Jahr lediglich Anspruch auf Erstattungsbeträge von weniger als 100 000 EUR. Die Gesamtheit dieser Ausfuhren hat eine geringe wirtschaftliche Bedeutung und entspricht nur einem kleinen Teil der Erstattungsbeträge, die für Ausfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren gewährt werden. In solchen Fällen sollten Kleinexporteure von der Pflicht zur Vorlage einer Erstattungsbescheinigung ausgenommen werden können. Aus Gründen der Vereinfachung sollten sie unter bestimmten Bedingungen Erstattungsbescheinigungen nutzen dürfen, ohne ihren Status als Kleinexporteur zu verlieren. Um jedoch einen Missbrauch dieser Ausnahmeregelung zu verhindern, muss sie auf den Mitgliedstaat beschränkt werden, in dem der Kleinexporteur niedergelassen ist.
Die Höhe des Erstattungsbetrags, der für jedes Haushaltsjahr gewährt werden kann, ist im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Union begrenzt.…
Gemäß Artikel 162 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 dürfen Erstattungen, die bei der Ausfuhr von Waren aus nicht unter Anhang I fallenden…
Die Erstattungsbescheinigungen dienen in erster Linie dazu, die Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der Union zu gewährleisten. Gleichzeitig kann mit…
Für Ausfuhren, für die die Anträge, die der Wirtschaftsbeteiligte im Laufe des berücksichtigten Haushaltsjahres gestellt hat, nicht zu Zahlungen von insgesamt…
Erstattungen, die bei der Ausfuhr von Waren aus nicht unter Anhang I fallenden landwirtschaftlichen Erzeugnissen gezahlt werden, dürfen diejenigen…
In Anbetracht dieser Bedingungen, und damit den Wirtschaftsteilnehmern im Handel mit anderen Drittländern keine unnötigen Kosten entstehen, ist es angezeigt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.