Erwägungsgrund 32 32014R0510
Bei der Beurteilung der Auswirkungen der gezielten Maßnahmen betreffend Ausfuhrerstattungen sollte generell die Gesamtheit der Verarbeitungsbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse und insbesondere die Lage der kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt werden. Die kleinen Exporteure sollten angesichts ihrer besonderen Bedürfnisse in den Genuss eines Gesamtbetrags pro Haushaltsjahr kommen und von der Vorlage von Bescheinigungen im Rahmen der Regelung über die Gewährung von Ausfuhrerstattungen befreit werden können.