Erwägungsgrund 5 32010R0584
Um die Übermittlung der Anzeigedatei zu vereinfachen und technischen Innovationen sowie der möglichen Entwicklung modernerer elektronischer Kommunikationssysteme Rechnung zu tragen, können die zuständigen Behörden Kooperationsvereinbarungen mit dem Ziel schließen, die elektronische Übermittlung der Anzeigedatei insbesondere im Hinblick auf Systemsicherheit und die Nutzung von Verschlüsselungsmechanismen zu verbessern. Darüber hinaus sollten die zuständigen Behörden die Regelungen für die elektronische Kommunikation innerhalb des Ausschusses der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden koordinieren.