Verordnung (EU) Nr. 584/2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Form und Inhalt des Standardmodells für das Anzeigeschreiben und die OGAW-Bescheinigung, die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch die zuständigen Behörden für die Anzeige und die Verfahren für Überprüfungen vor Ort und Ermittlungen sowie für den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/65/EG verpflichtet die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, einander unverzüglich die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen zu übermitteln. Aus diesem Grund sollten detaillierte Vorschriften für den routinemäßigen Informationsaustausch und den Informationsaustausch ohne vorherige Anfrage festgelegt werden.
Erwägungsgrund 9 32010R0584Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen