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Die Anmerkungen zur Art Cactaceae spp. und allen Pflanzentaxa mit der Anmerkung #1 in den Verzeichnissen in Anhang II des Übereinkommens wurden geändert.
Die Anmerkungen zur Art Orchidaceae spp. in den Verzeichnissen in Anhang I des Übereinkommens wurden geändert.
Die Anmerkungen zur Art Canis lupus in den Verzeichnissen in den Anhängen I und II des Übereinkommens wurden geändert.
An die Stelle der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b aufgeführten Gattungen und Arten treten die im Anhang zu dieser Richtlinie aufgeführten.
Die Anlagen 1, 2, 5, 6, 10 und 11 des Anhangs 11 des Agrarabkommens werden nach Maßgabe der Anhänge I bis VI des vorliegenden Beschlusses geändert.
Die Europäische Union billigt die Änderungen zur Aufnahme der folgenden Arten in Anhang II des Protokolls und deren Streichung in Anhang III:
Änderungen der in Anhang II enthaltenen Liste der Gattungen und Arten werden nach dem in Artikel 21 Absatz 3 genannten Verfahren durchgeführt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.