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Die folgenden Taxa wurden ebenfalls in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen, sind aber in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 unter dem übergeordneten Taxon aufgeführt: Beaucarnea hookeri und Beaucarnea glassiana wurden in den Eintrag der Gattung Beaucarnea spp. aufgenommen und Aloe bergeriana, Aloe jeppeae, Aloe subspicata und Aloe welwitschii in den Eintrag zu Aloe spp.
Die folgenden Familien, Gattungen bzw. Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Der Abschnitt zur Auslegung der Anhänge wurde geändert und einige Anmerkungen zu mehreren in den Anhängen des Übereinkommens aufgeführten Taxa wurden auf der…
Die folgenden Arten und Gattungen wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang B der…
Die folgenden Arten wurden in Anhang I des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen werden: Okapia…
Die folgenden Taxa wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen in Anhang I des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang A der Verordnung (EG) Nr.…
Die folgenden Taxa wurden von Anhang I in Anhang II des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend aus Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.