Erwägungsgrund 5 32010R0072
Die Mitgliedstaaten sollten eine rasche Behebung der Mängel gewährleisten, die anlässlich der Kommissionsinspektionen festgestellt werden.
Die Mitgliedstaaten sollten eine rasche Behebung der Mängel gewährleisten, die anlässlich der Kommissionsinspektionen festgestellt werden.