Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten sollten eine rasche Behebung der Mängel gewährleisten, die anlässlich der Kommissionsinspektionen festgestellt werden.
ergreifen angemessene Folgemaßnahmen, um spezifische oder systemische Mängel zu beheben, die von den Experten der Kommission bei den Kontrollen gemäß Artikel…
Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, Folgeinspektionen durchzuführen, um die Behebung der Mängel zu überprüfen.
Bei Inspektionen festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben. Können die Mängel nicht unverzüglich behoben werden, sind Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission sollte bei begründeten Bedenken auf Grundlage der Ergebnisse von Berichten über die Funktionsweise der nationalen Inspektionen Kontrollen der…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten bei der Vorbereitung und Durchführung der Kommissionsinspektionen zusammenarbeiten.
Um diese Richtlinie in zufrieden stellendem Maß durchzusetzen und so weit wie möglich Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.